In diesem Jahr wird es konkret! Seifenkistenrennen in Döhlen geplant!
Unser Volksfest wird in diesem Jahr vom 15. bis 17. August stattfinden.
Am 17. August 2025 soll in Wiederbelebung einer alten Tradition im Rahmen
des 62. Döhlener Volksfestes ein Seifenkistenrennen stattfinden.
Eckdaten:
Ort: Döhlener Straße, 04420 Markranstädt OT Döhlen
Alle Details zum Seifenkistenrennen sind der Ausschreibung zu entnehmen, die hier
und im Veranstaltungskalender der Stadt Markranstädt veröffentlicht sind!
Kontakt:
E-Mail: volksfestfreunde@web.de
Rennleitung (mobil): 0178 2981688
Ausschreibungsdetails untenstehend oder als externer Link, pdf-Datei (Stand: 20.02.2025): Ausschreibungsdetails Seifenkistenrennen 2025 Döhlen
Seifenkistenrennen Döhlen 2025 (Link zum Herunterladen und Druckversion (pdf)
Christopher Beeck, Christian Seemann
Die Entscheidungen der Rennleitung sind endgültig. Die Kommission berät nicht öffentlich.
Die Rennleitung entscheidet über alle Fälle, die mit dem Rennen in Zusammenhang stehen.
Sie ist berechtigt illoyales, unkorrektes oder betrügerisches Verhalten jedes Teilnehmers/jeder Teilnehmerin zu ahnden,
wobei jede mögliche Strafe bis zur Disqualifikation ausgesprochen werden kann.
Das Rennen wird mit zwei Wertungsläufen bestritten.
f. Die Seifenkiste darf keine scharfkantigen und hervorstehenden Teile aufweisen.
g. Verbindungen der Achsen, der Lenkung und der Bremsen sind gegen unbeabsichtigtes beziehungsweise zufälliges Lösen zu sichern.
h. Die Karosserie kann geschlossen sein; es muss jedoch gewährleistet sein, dass der Fahrer die Seifenkiste selbstständig in kurzer Zeit
besteigen und verlassen kann, ohne hierbei Teile der Seifenkisten entfernen zu müssen. Der Fahrersitz muss mit der Bodenplatte
oder dem Rahmen fest verbunden sein.
Fahrzeuge, die auf Grund ihres Erscheinungsbildes vermuten lassen, dass sie den Belastungen des Rennens nicht standhalten, können vom Start ausgeschlossen werden, auch wenn die anderen technischen Bedingungen erfüllt sind.
Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen! Bei Verletzung der vorstehend genannten Verpflichtungen stellen die betreffenden Teilnehmer den Veranstalter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit beruhen, auf das Vorliegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters
oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beschränkt. Mit der Abgabe der Teilnahmemeldung verzichten alle Teilnehmer und deren Erziehungsberechtigte auf jegliche Ansprüche gegen den Veranstalter, Ausrichter oder gegen juristische oder natürliche Personen, die mit der Veranstaltung in irgendeinem Zusammenhang stehen. Hierzu ist von jedem Teilnehmer bzw. seinen Erziehungsberechtigten eine
Haftungsausschlusserklärung auszufüllen und zu unterzeichnen. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr teil. Die Haftungsausschlussvereinbarung wird mit der Abgabe der Teilnahmemeldung und der Haftungsausschlusserklärung an den Veranstalter, allen Beteiligten gegenüber wirksam.
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